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Beauftragte für Fundraising
Beauftragte für Fundraising sind Klaus Beckmann und Katrin Püschel. Sie leiten den Arbeitskreis Fundraising und sind Anlaufstelle für die 25 Kirchengemeinden des Kirchenkreises und deren Arbeitsbereiche. Projekte, die von Einrichtungen des Kirchenkreises in Kooperation mit einer Gemeinde durchgeführt werden, können ebenfalls begleitet und gefördert werden.
Fundraising ist ein strategisch geplanter Kommunikationsprozess mit dem Ziel, Mittel (Geld, Sachwerte, Zeit und Wissen) für gemeinnützige und nichtkommerzielle Organisationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Erreichung ihrer Ziele einzuwerben.
Die Synodalbeauftragten haben den Auftrag:
- für die Kommunikation ihres Arbeitsbereiches in den Gemeinden und den Einrichtungen des Kirchenkreises zu sorgen,
- die Übersicht über die aktuell vom Arbeitskreis begleiteten Projekte zu behalten und auskunftsfähig zu sein,
- über die Möglichkeiten der Begleitung von Fachleuten und die Zuschussmöglichkeit durch den Kirchenkreis zu informieren,
- die Struktur der Fundraisingarbeit im Kirchenkreis weiter aufzubauen, zu pflegen und sichtbar zu machen,
- Fundraisingprojekte in den Gemeinden anzuregen und auf Wunsch die Projektplanung zu begleiten.
Die Begleitung eines Fundraisingprojektes einer Kirchengemeinde durch den Arbeitskreis des Kirchenkreises ist möglich, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Beschreibung von Anlass und Zweck,
- Einsetzung einer Steuerungs- bzw. Projektgruppe,
- Zielbeschreibung
- Presbyteriumsbeschluss
Für Fortbildung und Beratung im Rahmen der Projektentwicklung in den Gemeinden können Mittel aus dem kreiskirchlichen Fundraising-Fonds bereitgestellt werden.
Folgender Verfahrensweg muss dabei eingehalten werden:
- Projektplanung mit Projektpartner
- Antrag an und Beratung im Arbeitskreis Fundraising
- Beschlussfassung im Kreissynodalvorstand
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